Mietverwaltung
Grundsätzliche Verwaltung
- Einsatz professioneller Verwaltersoftware
- Verbuchen sämtlicher Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge
- Durchführung eingeräumter Lastschriftermächtigungen (SEPA-Lastschrift)
- Zeitnaher Ausgleich der Eingangsrechnungen, d. h. auch, der eingeräumte Skontoabzug bei Handwerkerrechnungen wird genutzt
- Erstellen der Bescheinigungen gemäß § 35 a EStG
- Abschließen und Kontrolle notwendiger Verträge für z.B. Versicherungen, Hausmeisterservice, Lieferungen
Mietverwaltung
- Verwalten der Gelder des Mietobjektes
- Überwachung der regelmäßigen Mietzinszahlungen
- Erstellen nachvollziehbarer, sicherer Nebenkostenabrechnungen
- Prüfung der Mietverträge/Mieterhöhungen
- Kautionsverwaltung